Protestschreiben des Schützenkreises 115 anlässlich der anstehenden Novellierung des Waffenrechts

Anlässlich der anstehenden Novellierung des Waffenrechts (3. WaffRÄndG), hat sich der Vorstand des Schützenkreises 115 dazu entschlossen, in einem Schreiben an den MdB Josef Oster, den MdL Matthias Lammert und den Landrat Frank Puchtler Stellung zu nehmen. Im Nachfolgenden der Text des Anschreibens:

Herr Innenminister Seehofer und Frau Justizministerin Lambrecht verlangen nach dem Halle-Attentat die „Nachjustierung“ des Waffengesetzes. Dies bedeutet im Detail eine weitergehende Verschärfung des bestehenden Waffengesetzes, welches in Kürze ohnehin schon durch die anstehende Übernahme der EU-Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Gesetz eine deutliche Verschlechterung zu Lasten der Sportschützen enthalten wird.

Selbstverständlich unterstützen wir die Bestrebungen des Bundes und der Landesregierung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um den Missbrauch von Waffen für Amoktaten und extremistische Zwecke zu verhindern und um die innere Sicherheit zu gewährleisten. Jedoch gefährdet die Knebelung durch weitere restriktive Gesetze und Verwaltungsvorschriften die Existenz unserer Schützenvereine, welche seit Jahren um den Erhalt ihrer Sportart vor Ort zu kämpfen haben und die sich mit vielen Aktionen um die Anwerbung von Neumitgliedern, insbesondere um Nachwuchssportler, bemühen.

Die Hürden zur Ausübung unseres Sports werden nach unserer Wahrnehmung permanent und ganz bewusst immer höher gesetzt. Indes trifft es, wie schon so oft in der Vergangenheit, bei der Forderung von zumeist in der Sache unerfahrenen Politikern, die noch nie ein Schützenhaus von innen gesehen haben, diejenigen, die sich durch vorgeschriebene Lehrgänge und Prüfungen für den Waffenbesitz qualifizieren. In Anbetracht der Erfüllung aller Sicherheitserfordernisse, welchen sich jeder Bewerber vor der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu stellen hat, kann davon ausgegangen werden, dass sich unsere Sportschützen bei jedem Training und bei jedem Wettkampf ihrer Verantwortlichkeit im Umgang mit ihren Sportwaffen bewusst sind, dass die gesetzlich geforderte Lagerung der Sportwaffen umgesetzt wird und dass die Vorschriften des bestehenden Waffengesetzes eingehalten werden.

Leider werden Teile der Öffentlichkeit immer wieder durch unsachgemäße Äußerungen vonseiten hochrangiger Volksvertreter gegen unseren Sport und damit gegen die Vereine und die Menschen, die diesen Sport betreiben, aufgebracht, was in unseren Augen eher ein Zeichen von Hilflosigkeit anstatt von Sachkompetenz ist.

An der eigentlichen Zweckbestimmung, der Verhinderung des illegalen Waffengebrauchs, gehen diese von der Politik postwendend nach Anschlägen angekündigten Sofortmaßnahmen jedoch erfahrungsgemäß vorbei. Wiederkehrende Attentate und auch minderschwere Straftaten unter Zuhilfenahme von widerrechtlich angeschafften Waffen geben davon Zeugnis. Uns allen sollte bewusst sein, dass es leider auch in Zukunft keine absolute Sicherheit geben wird. Dennoch sollten sich die verantwortlichen Behörden gezielter darum bemühen, derer habhaft zu werden, die sich auf Umwegen mit Waffen versorgen und diese für ihre verbrecherischen Absichten nutzen. Dazu gehören die Sportschützen mit großer Sicherheit nicht.

Die bisher geltenden gesetzlichen Richtlinien und die von Behörden und Schützenverbänden durchgeführten Überprüfungen vor der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte reichen aus, um die Zuverlässigkeit der Bewerber zu garantieren oder um die Ausstellung einer solchen Erlaubnis begründet abzulehnen. Allein ein Anfangsverdacht würde weitergehende Maßnahmen begründen.

In der beigefügten Stellungnahme (https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/waffenrecht-innenminister-seehofer-schiesst-bei-der-waffenrechtsaenderung-ueber-das-ziel-hinaus-7936/),die Ihnen aus anderer Quelle sicher schon zur Kenntnis gebracht wurde, werden von den unterzeichnenden Verbänden, u.a. dem Deutschen Schützenbund, die Argumente gegen die Seehofer-Novelle aufgezeigt. Diesen schließen wir uns an, sofern sie uns als Sportschützen betreffen.

Sie waren persönlich schon häufiger in Schützenhäusern und/oder bei unserem jährlichen Kreisschützenfest zu Gast. Sie kennen unsere Situation. Sie haben zahlreiche Vereine und Schützinnen und Schützen kennen gelernt und uns bei vielen Gelegenheiten Ihre Solidarität bekundet. Angesichts der erneuten Ankündigung von Herrn Seehofer bitten wir Sie, unsere Interessen als Schießsport treibende Vereine im Schützenkreis Unterlahn und darüber hinaus in den entsprechenden Gremien und bei den anstehenden Abstimmungen zu vertreten, der weiteren Verschärfung des Waffengesetzes nach Ihren Möglichkeiten entgegenzuwirken, somit zum Erhalt der traditionellen Schützenvereine beizutragen und uns Sportschützen vor weiteren Rufschädigungen zu schützen.

Den ganzen Wortlaut der anstehenden Novellierung des Waffenrechts (3. WaffRÄndG) findet ihr unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/waffenrechtAEnderung-gesetz-kabinett-2019.html